Das Wunschkind – ein Retortenbaby durch IVFFür die in-vitro-Fertilisation, auch IVF genannt, werden die Eizellen der Frau entnommen. In einem Reagenzglas werden sie mit den Spermien des Mannes befruchtet. Aus dieser Methode heraus ist der Begriff „Reagenzglasbefruchtung“ entstanden. Die auf diesem Weg entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter gegeben. Wenn der Eingriff optimal verläuft, kommt auf diesem Weg eine Schwangerschaft zustande. Die Methode der in-vitro-Fertilisation eignet sich für Frauen, die an verschlossenen Eileitern leiden oder aber ganz und gar funktionsunfähige Eileiter haben.
Die Eileiter haben im Normalfall die Aufgabe, das Ei in die Gebärmutter zu transportieren, was bei der IVF-Methode nicht notwendig ist. Mit der In-vitro-Fertilisation zum Wunschkind zu kommen, ist inzwischen eine gängige und sehr erfolgreiche Methode, wenn die Befruchtung auf natürlichem Weg nicht klappt. Die in-vitro-Fertilisation wird nunmehr seit 25 Jahren sehr erfolgreich durchgeführt. Die Voraussetzung für diese Methode ist jedoch, dass das Paar verheiratet ist. Rein rechtlich ist immer der Erzeuger eines Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Streng genommen ist jedoch bei der IVF-Methode der Arzt der Erzeuger des Kindes und wäre, würde er diese Methode bei einer unverheirateten Frau anwenden, unterhaltsverpflichtet. Bei verheirateten Paaren jedoch gilt der Ehegatte als Vater und Unterhaltspflichtiger. Mit der IVF zum Wunschkind zu kommen ist also nur dann möglich, wenn ein Paar verheiratet ist.
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