Die Leihmutterschaft – bei uns auch bei Kinderwunsch unmöglich

Als Leihmutter gilt eine Frau, die bereit ist, eine Schwangerschaft für ein Paar, das sich ein eigenes Kind wünscht, auszutragen. Dies kommt dort in Frage, wo eine Frau in einer Partnerschaft nicht in der Lage ist, eine Schwangerschaft selbst auszutragen. In der Regel werden auch keine Eizellen produziert, allerdings kann das variieren. Es gibt Frauen, die durchaus Eizellen produzieren und schwanger werden können, aus medizinischen Gründen jedoch keine Schwangerschaft austragen können.

Andere produzieren auch keine Eier mehr und sind nicht nur auf das Austragen der Schwangerschaft durch eine Leihmutter angewiesen, sondern auch auf eine Eizellspende. In Deutschland. Hilft eine Leihmutter bei unerfülltem Kinderwunsch? Diese Frage kann man rein medizinisch gesehen durchaus mit „Ja“ beantworten. Rechtlich gesehen jedoch ist die Lage rund um die Leihmutter sehr schwierig. In Deutschland besteht seit 1991 das Embryonenschutzgesetz.



Es verbietet jede ärztliche Leistung rund um die Leihmutterschaft aus ethischen und moralischen Gründen. Von Ärzten erbrachte Leistungen rund um die Leihmutterschaft werden mit Freiheitsstrafen und Geldbußen bestraft. Die Leihmutter selbst als auch das Paar, welches die Leihmutter beauftragt, gehen straffrei aus. Eine Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland ebenfalls verboten und wird strafrechtlich verfolgt.